Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Schutz durch Therapie

Die Therapie im Maßregelvollzug zielt darauf ab, weitere Straftaten der Patientinnen und Patienten zu verhindern.

Die Patienten sind vom Gericht in unsere Klinik eingewiesen worden, weil sie aufgrund ihrer Erkrankung erheblich straffällig geworden sind und die Gefahr besteht, dass sie ohne Behandlung weitere Taten begehen. Das Gericht hat sie als vermindert oder nicht schuldfähig eingestuft. Die Therapie in unserer gesicherten Fachklinik bietet hier die beste Möglichkeit, die Gesellschaft nachhaltig zu schützen - während der Unterbringung und danach.

Therapie nach § 63 StGB

Die forensische Behandlung für psychisch kranke Menschen nach § 63 StGB ist nicht zeitlich befristet. Die Patienten haben hier die Chance, ihre häufig komplexen Erkrankungen langfristig zu bearbeiten.

Von ihren Therapiefortschritten hängt es ab, wie lange die Unterbringung im Maßregelvollzug fortdauert. Das zuständige Gericht überprüft einmal pro Jahr, ob eine weitere Unterbringung weiter notwendig und verhältnismäßig ist. Denn insbesondere nach sechs bzw. zehn Jahren Behandlungsdauer wird gerichtlich beurteilt, ob weiterhin ein konkretes und gravierendes Risiko für die Allgemeinheit besteht und eine weitere Unterbringung gerechtfertigt ist. Anderenfalls ist das Gericht gesetzlich gehalten, die Unterbringung zu beenden.

Ursachen für kriminelles Verhalten behandeln

Bei der Therapie im Maßregelvollzug geht es darum, die Ursachen zu behandeln, die das kriminelle Verhalten des Patienten auslösen oder fördern. Hier bringt jedes Krankheitsbild andere Herausforderungen mit sich, die wir in der Therapie individuell bearbeiten.

Unsere Patienten erhalten regelmäßige Psychotherapie in Einzel- und Gruppengesprächen. Die damit verbundene Beziehungsarbeit schafft häufig erst die Bereitschaft, sich auf eine tiefgreifende Therapie einzulassen. Insbesondere bei psychotisch Erkrankten legt eine gute pharmakologische Behandlung der akuten Symptome mit Einverständnis des Patienten oft erst die Grundlage für eine weitere Therapie.

Zu unserem Therapieverständnis gehört es auch, ein angemessenes soziales Miteinander zu vermitteln, Schulbildung nachzuholen oder eine berufliche Perspektive zu schaffen. Auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung und Tagesstrukturierung zählen dazu.

Therapie in Teamarbeit

An der Therapie sind viele Berufsgruppen beteiligt, die im multiprofessionellen Team eng zusammenarbeiten und die einzelnen Behandlungsschritte gemeinsam planen und umsetzen.

Ärztinnen, Psychologen, Pflegefachkräfte, Ergotherapeutinnen und andere Schwerpunkt-Therapeuten, Sozialarbeiterinnen und Erzieher führen ihre Beobachtungen und Ergebnisse immer wieder zusammen, um ein möglichst umfassendes Bild von dem aktuellen Therapiestand eines Patienten zu erhalten. Wichtig: Die Letztverantwortung liegt jeweils beim Therapeutischen Direktor der Klinik, in die Entscheidungsfindung jedoch werden alle beteiligten Berufsgruppen einbezogen.

Ausgänge abhängig vom Risikopotential

Ausgänge sind ein wichtiger Teil der Therapie. Sie bereiten die Patienten Schritt für Schritt auf ein Leben außerhalb der gesicherten Klinik vor.

Die Gewährung von Ausgängen ist vom verbleibenden Risikopotential abhängig. Meist dauert es mehrere Monate, manchmal Jahre um ausreichend Therapiefortschritte zu erzielen. Die Einschränkung der Freiheit wird stufenweise zurückgenommen, wenn der Patient sich bewährt hat und weitere Fortschritte macht.

Die erste Stufe ist immer der 1:1-Ausgang: ein Patient mit einer Begleitperson. Nach einer weiteren begleiteten Stufe, in der bis zu vier Patienten mit in den Ausgang gehen, kann als dritte Stufe der unbegleitete Einzelausgang folgen. In der letzten Ausgangsstufe beginnt die Vorbereitung auf eine Entlassung zum Beispiel mit längeren Aufenthalten in einer betreuten Wohneinrichtung. Hierbei wird der Patient in sein zukünftiges Lebensumfeld eingeführt und zunächst quasi ambulant weiterbehandelt.